downloadDownload Newsletter Februar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gewisse Spielregeln eingehalten werden – und diese haben sich seit 2023 verschärft. Denn verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion, werden weitere Anforderungen an den Bewirtungsbeleg gestellt.
  • Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert.
  • Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fink
Steuerberater