Download Newsletter Oktober2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition
Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Durch das Jahressteuergesetz 2022 wird es viele steuerliche Anpassungen und Neuerungen geben. Der vorliegende Entwurf beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und einen vollständigen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2023.
- Das Land NRW hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter stuften Bescheide als rechtswidrig ein, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat.
- Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen
(z. B. Photovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Der Bundesfinanzhof hat nun (erfreulicherweise) entschieden, dass für die Dokumentation der Zuordnung keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt erforderlich ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2022. Viel Spaß beim Lesen!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fink
Steuerberater